- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Berechnung des Mietzinses erfolgt auf Basis einer 5-Tage-Woche à 8 Stunden bei maximal 23 Tagen im Monat.
- Wochenendarbeiten und/oder zusätzliche Arbeitsstunden müssen der PAV schriftlich durch den Auftraggeber angezeigt werden.
- Bei Wetterbedingtem Ausfall behält sich die PAV das Recht vor, einen Mietzins in Höhe des vom Lieferanten veranschlagten Mietzinses zu verlangen.
- Alle Zahlungen sind, soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt wurde, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto und kostenfrei auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zu überweisen.
- Zahlungen können auf den ältesten Schuldenposten, sowie auf Zinsen und Kosten verrechnet werden
- Der Zahlung mittels Schecks oder Wechsel wird ausdrücklich widersprochen
- Neukunden sind verpflichtet, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die Forderung der PAV im Voraus zu begleichen.
- Die PAV behält sich das Recht vor Abschlags- und Vorschusszahlungen zu verlangen
- Werden vereinbarte vorstehende Zahlungen nicht fristgerecht getätigt, behält sich die PAV das Recht vor, die gesamte Forderung fällig zu stellen.
- Begleicht der Auftraggeber die Forderung der PAV nicht fristgerecht, so ist die PAV, oder der Lieferant, dazu berechtigt dem Auftraggeber Besitz am bereitgestellten Gerät zu entziehen.
- Kosten, die der PAV oder dem Lieferanten durch den Besitzentzug entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers
- Der Kunde ist zur Aufrechnung eventueller offener Rechnungen unsererseits nicht berechtigt.