- Die Übersendung eines Angebots stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung zur Bestellung.
- Ein verbindlicher Vertrag mit der PAV kommt erst zustande, wenn die PAV den Auftrag ihres Auftraggebers durch Übersendung einer Auftragsbestätigung annimmt.
- Verträge über die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie Kranverbringungen im öffentlichen Straßenverkehr werden ausschließlich unter der aufschiebenden Bedingung der rechtzeitigen Erlaubnis- bzw. Genehmigungserteilung geschlossen
- Die Einholung der zur Durchführung des Vertrags nötige behördliche Erlaubnis oder Genehmigungen gehört, ohne ausdrücklichen, gesonderten Auftrag, nicht zum Leistungsumfang.
- Die Mietzeit beginnt und endet grundsätzlich mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Sofern der Auftraggeber eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit wünscht, so hat er dies gegenüber der PAV unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Der Einsatz an Samstagen, Sonn- und Feiertragen sowie im Mehrschichtbetrieb (Betrieb über die tägliche Nutzungsdauer von 8 Stunden) ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit der PAV gestattet. Beim Mehrschichtbetrieb werden für die Nutzung von 10-14 Stunden pro Arbeitstag 0,5 Tage zusätzlich berechnet, für die Nutzung von 14-18 Stunden pro Arbeitstag 1 Tag zusätzlich.
- Bei fehlender oder ungenauer Dokumentation der Überstunden hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen.
- Die Höhe bestimmt sich unter Anderem, aber nicht ausschließlich anhand der Kosten, die der PAV durch die Pflichtverletzung entstanden sind.
- Die PAV behält sich das Recht vor, bei Unklarheiten die Anzahl Überstunden zu schätzen
- Der Auftraggeber hat die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgerätes der PAV durch Freimeldung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Die Rücklieferung ist erfolgt, wenn das Gerät mit allen, zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen, vollgetankt und in vertragsgemäßem Zustand entsprechend den vereinbarten Bedingungen beim Lieferanten eintrifft.
- Statt eine Rücklieferung zum Lieferanten, kann auch ein anderer Rückgabeort vereinbart werden
- Wird das Mietgerät später als vereinbart zurückgegeben, so endet die Mietzeit mit dem Zeitpunkt der Rückgabe.
- Der volle Mietpreis fällt auch dann an, wenn die zu Grunde gelegte Arbeitszeit nicht voll genutzt wurde
- Soweit kein Sonderpreis vereinbart ist, legt die PAV die zur Einsatzzeit gültige Preisliste zugrunde