Peters Arbeitsbühnen- und Gerätevermietung

Ihr Dienstleister für alle logistischen Nebenleistungen am Bau - Europaweit!

  1. Mit der Absendung/Abholung des Mietgerätes geht die Gefahr der Beförderung auf den Auftraggeber über.
    1. Die Haftung gilt fort bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Gerät am vom Lieferanten bestimmten Ort eingeht.
  2. Ab Übernahme des Gerätes haftet allein der Auftraggeber für Schäden, die Dritten entstehen.
  3. Bei Beschädigungen oder starker Verschmutzung des Mietgerätes, verursacht durch unsachgemäße Behandlung oder mangelhaften Schutz (unterlassenes Abdecken bei Spritz-, Maler-, Schweißarbeiten etc.) oder durch sonstiges schuldhaftes Handeln oder Unterlassen, hat der Auftraggeber die Instandsetzungskosten (Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) und Reinigungskosten zu tragen.
    1. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die PAV den für die Zeit der Instandsetzung nachweislich entstandenen Mietausfallschaden frei zu zeichnen.
  4. Hat der Auftraggeber keine Einweisung gefordert, so haftet er für alle Schäden, die nicht entstanden wären, wenn eine Einführung erfolgt wäre.

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Peters Arbeitsbühnen- und Gerätevermietung GmbH & Co.KG

Wilsumer Str. 20 - 49847 Itterbeck

Tel.: +49 (0) 5948 900-400
Fax: +49 (0) 5948 900-300
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