- Der Lieferant haftet der PAV für den Schaden, den er zu vertreten hat
- Der Lieferant haftet der PAV insbesondere, aber nicht ausschließlich für:
- Vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Lieferanten beruht